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Palliativmedizin ist nach den Definitionen der Weltgesundheitsorganisation und der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin „die aktive, ganzheitliche Behandlung von Patienten mit einer progredienten (voranschreitenden), weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung zu der Zeit, in der die Erkrankung nicht mehr auf eine kurative Behandlung anspricht und die Beherrschung von Schmerzen, anderen Krankheitsbeschwerden, psychologischen, sozialen und spirituellen Problemen höchste Priorität besitzt“, die über eine rein palliative Therapie hinausgeht (s.a. Palliation). Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität, also die Wünsche, Ziele und das Befinden des Patienten stehen im Vordergrund der Behandlung.
Viele Tumorpatienten leiden in fortgeschrittenen Krankheitsstadien unter Schmerzen, Müdigkeit, Schwäche und anderen Symptomen. Diese Beschwerden können so belastend sein, dass das Leben unerträglich scheint. Mit Medikamenten, physikalischen Maßnahmen und anderen Therapien können diese Beschwerden oft soweit gelindert werden, dass das Erleben nicht nur auf das Leiden eingeschränkt ist, wieder andere Gedanken und Tätigkeiten möglich sind und die restliche Lebenszeit wieder als lebenswert empfunden wird.
Ziele der Palliativmedizin
Palliativmedizin ist keine Sterbemedizin: Die palliativmedizinischen Methoden und Einstellungen sind auch in früheren Stadien der Erkrankung gefordert, zum Teil schon sobald die Diagnose bekannt ist. Ziel ist es, dem Patienten ein beschwerdefreies (z. B. schmerzfreies) Dasein zu ermöglichen. Palliativmedizin bejaht das Leben und ist gegen eine Verkürzung, allerdings auch gegen sinnlose Therapieversuche, die den Patienten belasten und verhindern, dass der Patient die verbleibende Lebenszeit optimal nutzen kann – Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben!
Palliativmedizin muss allerdings das Selbstbestimmungsrecht des Kranken achten. Er hat das Recht, alle Behandlungen abzulehnen und das Recht, zu sterben. Aus diesen, sich zum Teil widersprechenden Anforderungen (man kann zum Beispiel durch Unterlassen einer Therapie eine Lebensverkürzung bewirken), ergeben sich naturgemäß Konflikte und Diskussionen. Insbesondere scheint der moralische Unterschied zwischen erlaubter indirekter Sterbehilfe und verbotener direkter Sterbehilfe nicht so bedeutsam zu sein, wie oft von Palliativmedizinern behauptet. Bei der indirekten Sterbehilfe gibt der Arzt ein Medikament zum Zwecke der Linderung, wobei der Tod aufgrund nicht beabsichtigter Nebenwirkungen eintritt.
Quelle: wikipedia.de
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