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„Naturheilverfahren“ ist eine offizielle Zusatzbezeichnung der Ärztekammern.

Um diese Zusatzbezeichnung führen zu dürfen muss der Arzt/die Ärztin eine spezielle Weiterbildung und Prüfung absolviert haben.

 

Im engeren Sinne umfassen die klassischen Naturheilverfahren die Methoden der Hydro- und Thermotherapie (Kneipp), Phytotherapie (Pflanzenheilkunde), Bewegungstherapie, Ernährungstherapie und Ordnungstherapie.

 

Darüber hinaus werden aber zahlreiche andere Methoden den Naturheilverfahren zugerechnet.

Zu den traditionellen Naturheilverfahren gehören z.B. die Traditionelle Chinesische

Medizin (TCM) mit Akupunktur, die Tibetische Medizin, die Traditionelle Europäische Medizin (TEM) mit Ausleitenden Verfahren, die Tibetische Medizin und die indische Naturheilkunde Ayurveda.

 

Daneben gibt es zahlreiche Verfahren der Modernen Naturheilkunde, die teilweise auch gerätegestützt arbeiten. Hierzu zählt man verschiedene Verfahren der Elektroakupunktur und Bioresonanztherapie, Thermoregulationsdiagnostik, Hämatogene Oxidationstherapie, Sauerstofftherapie, u.v.a.

Auch Verfahren der Symbioselenkung zur Darmsanierung, Anthroposophische Medizin und nicht zu vergessen die Homöopathie zählt man allgemein zu den Naturheilverfahren.

 

Die Gemeinsamkeit dieser vielen naturheilkundlichen Methoden besteht darin, daß sie alle versuchen regulierend auf den Organismus zu wirken.

Man spricht deshalb oft auch von einer „Regulationsmedizin“.

 

Von ärztlicher Seite besteht keine Konkurrenz zwischen „Schulmedizin“ und Naturheilverfahren. Jeder naturheilkundige Arzt hat auch eine schulmedizinische Ausbildung. Alleine die Art und Schwere der Erkrankung eines Patienten entscheidet darüber ob er mit „sanften“ naturheilkundlichen Methoden regulierend behandelt werden kann oder ob die „stärkeren“ Methoden der Schulmedizin Anwendung finden müssen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn eine Selbstregulation des Organismus nicht mehr möglich ist.

 

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